Datenschutz
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeiten.
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Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschreibenden Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere folgende Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- das Recht auf Berechtigung nach Artikel 16 DSGVO
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO und
- das Recht Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
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Der Vorstand kann eine Datenschutzgrundverordnung (DSO) erlassen, um die jeweils aktuellen Rechte und Pflichten sowie den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abzubilden, sofern diese in der Satzung nicht berücksichtigt sind.